Butterverpackungen müssen mit folgenden Kennzeichnungselementen versehen sein:
- Sachbezeichnung: z.B. "Teebutter", "Sommerbutter", "Butterschmalz"
- physikalische Behandlung z.B. "aus pasteurisiertem Rahm"
- Güteklasse
- Fettgehalt in %
- Gewicht in Gramm
- Salzanteil in % bei gesalzener Butter
- Zutaten: falls noch weitere Zutaten außer Milch verwendet werden
- Genusstauglichkeitszeichen: dieses gibt Aufschluss darüber, in welchem EU-Land und in welchem Betrieb die Butter verarbeitet wurde. So stehen z.B. die Buchstaben AT für Österreich, D für Deutschland, usw.
- Lagerbedingung und Mindesthaltbarkeitsdatum z.B. "gekühlt (3-9°C) mindestens haltbar bis...."
- Name und Sitz der Molkerei bzw. des vertreibenden Unternehmens
- Zusätzlich kann (freiwillig) eine Nährwertkennzeichnung sowie die Angabe der Buttersorte (Sauerrahmbutter, Süßrahmbutter) erfolgen.
|