Milchipedia


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Butterkennzeichnung
Butterverpackungen müssen mit folgenden Kennzeichnungselementen versehen sein:
  • Sachbezeichnung: z.B. "Teebutter", "Sommerbutter", "Butterschmalz"
  • physikalische Behandlung z.B. "aus pasteurisiertem Rahm"
  • Güteklasse
  • Fettgehalt in %
  • Gewicht in Gramm
  • Salzanteil in % bei gesalzener Butter
  • Zutaten: falls noch weitere Zutaten außer Milch verwendet werden
  • Genusstauglichkeitszeichen: dieses gibt Aufschluss darüber, in welchem EU-Land und in welchem Betrieb die Butter verarbeitet wurde. So stehen z.B. die Buchstaben AT für Österreich, D für Deutschland, usw.
  • Lagerbedingung und Mindesthaltbarkeitsdatum z.B. "gekühlt (3-9°C) mindestens haltbar bis...."
  • Name und Sitz der Molkerei bzw. des vertreibenden Unternehmens
  • Zusätzlich kann (freiwillig) eine Nährwertkennzeichnung sowie die Angabe der Buttersorte (Sauerrahmbutter, Süßrahmbutter) erfolgen. 
Siehe auch:
Buttersorten